Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LB 31/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3783
OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LB 31/08 (https://dejure.org/2008,3783)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.12.2008 - 11 LB 31/08 (https://dejure.org/2008,3783)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 11 LB 31/08 (https://dejure.org/2008,3783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,3783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versagung eines Jagdscheins wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 Abs. 1 S. 2 BJagdG; § 5 Abs. 2 Nr. 1a WaffG
    Rechtmäßigkeit der Versagung eines Jagdscheins wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit; Widerlegbarkeit der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 1a Waffengesetz (WaffG) durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Persönlichkeit des Betroffenen

  • Judicialis

    BJagdG § 17 Abs. 1 S. 2; ; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BJagdG § 17 Abs. 1 S. 2; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1 a
    Versagung eines Jagdscheins wegen waffenrechticher Unzuverlässigkeit: Jagdschein: Zuverlässigkeit, waffenrechtiche (Gutachten); Regelvermutung: Zuverlässigkeitsgutachten (Waffenrecht); Zuverlässigkeit, waffenrechtliche: Gutachten (Regelvermutung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Versagung eines Jagdscheins wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit; Widerlegbarkeit der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 1a Waffengesetz (WaffG) durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Persönlichkeit des Betroffenen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 416
  • DVBl 2009, 262 (Ls.)
  • DÖV 2009, 259
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LB 31/08
    Diese gesetzliche Regelung steht im Einklang mit höherrangigem Recht (vgl. BVerwG, U. v. 13.12.1994 - 1 C 31/92 -, NVwZ-RR 1995, 525).

    Die tatbezogene Prüfung erfordert grundsätzlich nicht die Zuziehung eines Sachverständigen (BVerwG, B. v. 14.9.1998 - 6 B 94/98 -, NordÖR 1999, 73; U. v. 13.12.1994 - 1 C 31/92, BVerwGE 97, 245).

    Die Begründung des Regierungsentwurfs zu § 5 Abs. 2 macht sich unter Anführung der o.g. Entscheidung (BVerwGE 97, 245) die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu eigen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - 20 A 1881/07

    Zwingende Einziehung eines Jagdscheins wegen fehlender waffenrechtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LB 31/08
    Die Regeltatbestände des § 5 Abs. 2 WaffG typisieren die Unzuverlässigkeitsmerkmale in der Weise, dass die in ihnen genannten Tatsachen schon für sich allein den Mangel der erforderlichen Zuverlässigkeit begründen, sofern nicht besondere Umstände diese Annahme im Einzelfall entkräften (vgl. OVG NRW, B. v. 25.10.2007 - 20 A 1881/07, juris).

    Geordnete Lebensverhältnisse, gesellschaftliche Reputation oder angepasstes Verhalten nach der Tat entkräften die gesetzgeberische Gefahreinschätzung ebenfalls nicht (OVG NRW, B. v. 25.10.2007 - 20 A 1881/07, juris).

  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LB 31/08
    Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (st. Rspr. d. Bundesverwaltungsgerichts, vgl. B. v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 -, DÖV 2008, 922 m. w. Nachw.; ebenso BayVGH, B. v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 -, juris; OVG NRW, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., a.a.O.; Nds. OVG, B. v. 5.2.2003 - 11 LA 5/03 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06

    Entkräftung der auf strafgerichtlicher Verurteilung beruhenden Regelvermutung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LB 31/08
    Dieses Risiko soll nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen dahin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (VGH Bad.-Württ., B. v. 13.4.2007 - 1 S 2751/06 -, NJW 2007, 2346; Nds. OVG, B. v. 21.7.2005 - 8 PA 105/05 - B. v. 18.3.2005 - 8 ME 316/04 -).
  • VGH Hessen, 14.10.2004 - 11 TG 2490/04

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit; strafgerichtliche Verurteilung; Gesamtstrafe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LB 31/08
    Die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Hess. VGH, U. v. 28.3.1995 - 11 UE 1283/93 -, VRS 90, 471; U. v. 22.11.1994 - 11 UE 1428/93 -, DVBl 1995, 380; offen gelassen im B. v. 14.10.2004 - 11 TG 2490/04 -, NVwZ-RR 2005, 324) zu der bis zum 31.3.2003 geltenden Regelung (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 a) WaffG a.F.) vertretene Auffassung, ein medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten sei bei der Prüfung, ob Bedenken gegen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit bestehen, zu berücksichtigen und könne im Einzelfall die Regelvermutung widerlegen, macht sich der Senat nicht zu eigen.
  • VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471

    Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LB 31/08
    Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (st. Rspr. d. Bundesverwaltungsgerichts, vgl. B. v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 -, DÖV 2008, 922 m. w. Nachw.; ebenso BayVGH, B. v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 -, juris; OVG NRW, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., a.a.O.; Nds. OVG, B. v. 5.2.2003 - 11 LA 5/03 -).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 8 ME 116/04

    Einziehung; Jagdschein; Regelvermutung; Rückwirkung; Ungültigkeitserklärung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LB 31/08
    Eine ohne weiteres erkennbare, irrtumsbehaftete Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Entscheidungen ist nicht gegeben; auch ist nicht erkennbar, dass die Beklagte ausnahmsweise in der Lage gewesen wäre, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (vgl. Nds. OVG, B. v. 1.6.2004, 8 ME 116/04, juris, unter Bezugnahme auf BVerwG, B. v. 22.4.1992 - 1 B 61/92 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63).
  • VGH Hessen, 22.11.1994 - 11 UE 1428/93

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit - Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LB 31/08
    Die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Hess. VGH, U. v. 28.3.1995 - 11 UE 1283/93 -, VRS 90, 471; U. v. 22.11.1994 - 11 UE 1428/93 -, DVBl 1995, 380; offen gelassen im B. v. 14.10.2004 - 11 TG 2490/04 -, NVwZ-RR 2005, 324) zu der bis zum 31.3.2003 geltenden Regelung (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 a) WaffG a.F.) vertretene Auffassung, ein medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten sei bei der Prüfung, ob Bedenken gegen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit bestehen, zu berücksichtigen und könne im Einzelfall die Regelvermutung widerlegen, macht sich der Senat nicht zu eigen.
  • BVerwG, 14.09.1998 - 6 B 94.98

    Jagdrecht - Versagung eines Jagdscheins wegen Trunkenheitsfahrt in der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LB 31/08
    Die tatbezogene Prüfung erfordert grundsätzlich nicht die Zuziehung eines Sachverständigen (BVerwG, B. v. 14.9.1998 - 6 B 94/98 -, NordÖR 1999, 73; U. v. 13.12.1994 - 1 C 31/92, BVerwGE 97, 245).
  • VGH Hessen, 28.03.1995 - 11 UE 1283/93

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit - Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LB 31/08
    Die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Hess. VGH, U. v. 28.3.1995 - 11 UE 1283/93 -, VRS 90, 471; U. v. 22.11.1994 - 11 UE 1428/93 -, DVBl 1995, 380; offen gelassen im B. v. 14.10.2004 - 11 TG 2490/04 -, NVwZ-RR 2005, 324) zu der bis zum 31.3.2003 geltenden Regelung (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 a) WaffG a.F.) vertretene Auffassung, ein medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten sei bei der Prüfung, ob Bedenken gegen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit bestehen, zu berücksichtigen und könne im Einzelfall die Regelvermutung widerlegen, macht sich der Senat nicht zu eigen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2003 - 20 A 1523/03
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2020 - 11 ME 365/19

    Aggressives Verhalten; Gutachten; Nötigung; Prognose; Strafverfahren;

    Der Begriff der "persönlichen Eignung" einerseits und der der "Zuverlässigkeit" andererseits unterscheiden sich jedoch sowohl in ihren tatbestandlichen Voraussetzungen als auch in ihren Rechtsfolgen (vgl. Senatsurt. v. 16.12.2008 - 11 LB 31/08 -, juris, Rn. 34; Gade, in: Gade, a.a.O., § 6 WaffG, Rn. 1; N. Heinrich, in: Steindorf, a.a.O., § 5 WaffG, Rn. 9, jeweils m.w.N.).

    Denn die Beurteilung der Frage, ob eine Person als waffenrechtlich unzuverlässig i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG anzusehen ist, erfordert grundsätzlich nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen; das Gericht bewegt sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung in der Regel in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die dem Richter allgemein zugänglich sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.1.1990 - 1 B 1/90 -, juris, Rn. 3; Senatsurt. v. 16.12.2008 - 11 LB 31/08 -, juris, Rn. 32; N. Heinrich, in: Steindorf, a.a.O., § 5 WaffG, Rn. 9, jeweils m.w.N.).

  • VGH Hessen, 22.11.2016 - 4 B 2306/16

    ALKOHOLABHÄNGIGKEIT; ALKOHOLPROBLEMATIK; BEIBRINGUNGSANORDNUNG; BLUTALKOHOLWERT;

    Insoweit kann hier dahingestellt bleiben, ob beispielsweise die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 WaffG, die anzunehmen ist, wenn eine Person wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat - wie einer Trunkenheitsfahrt - zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt wurde, durch ein positives medizinisch-psychologisches-Gutachten über die Kraftfahreignung entkräftet werden kann (bejahend: Hessischer VGH, Urteil vom 22. November 1994 - 11 UE 1428/93 -, RdL 1995, 67; verneinend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. April 2007 - 1 S 2751/06 -, VBlBW 2007, 315; VG Minden, Gerichtsbescheid vom 14. September 2007 - 8 K 570/07 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil, vom 16. Dezember 2008 - 11 LB 31/08 -, NVwZ-RR 2009, 259).
  • VG Braunschweig, 19.09.2018 - 5 A 193/16

    Facebook; Hochladen; Internet; IS; IS-Anhänger; Islamischer Staat; nicht

    Ein Restrisiko muss dabei nicht hingenommen werden (vgl. Nds. OVG, B. v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17 -, juris Rn. 8 m. w. N.; auch B. v. 19.4.2010 - 11 LA 389/09 -, juris Rn. 4; U. v. 16.12.2008 - 11 LB 31/08 -, juris Rn. 28 f.).
  • VG Hannover, 15.11.2012 - 11 B 5794/12

    Bußgeld; Einziehung; Jagdschein; Mitteilungspflicht; Regelvermutung;

    Die Regeltatbestände des § 5 Abs. 2 WaffG und des gleichlautenden § 17 Abs. 4 Nummer 2 BJagdG typisieren die Unzuverlässigkeitsmerkmale in der Weise, dass die in ihnen genannten Tatsachen schon für sich allein den Mangel der erforderlichen Zuverlässigkeit begründen, sofern nicht besondere Umstände diese Annahme im Einzelfall entkräften (vgl.: OVG NRW, Beschl. v. 25.10.2007 - 20 A 1881/07 - nach juris; Nds. OVG, Urt. v. 16.12.2008 - 11 LB 31/08 - nach juris).

    Dieses Risiko soll nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen dahin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.4.2007 - 1 S 2751/06 -, NJW 2007, 2346; Nds. OVG, Beschl. v. 21.7.2005 - 8 PA 105/05 - Beschl. v. 18.3.2005 - 8 ME 316/04 - Urt v. 16.12.2008 - 11 LB 31/08 -).

    Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (ständ. Rspr. d. Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschl. v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 -, DÖV 2008, 922 m.w.N.; ebenso BayVGH, Beschl. v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 -, juris; OVG NRW, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. v. 5.2.2003 - 11 LA 5/03 - Urt. v. 16.12.2008 - 11 LB 31/08 -).

  • VG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 3611/09

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach vorsätzlicher Straftat - zu den

    Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn es sich bei der strafrechtlichen Verurteilung, welche die Regelvermutung auslöst, nicht um den typischen Fall eines vorsätzlichen Verstoßes gegen Strafvorschriften handelt (OVG Lüneburg, Urt. v. 16.12.2008, 11 LB 31/08, juris).

    Ausnahmefälle liegen beispielsweise nicht vor bei einmaligen Verurteilungen zu Geldstrafen von 60 Tagessätzen wegen Nötigung nach § 240 StGB (OVG Lüneburg, Urt. v. 16.12.2008, 11 LB 31/08, juris), wegen Betruges nach § 263 StGB (VG Würzburg, Urt. v. 2.4.2009, W 5 K 08.1328, juris) und wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266 a Abs. 1 StGB (VG München, Beschl. v. 8.1.2004, M 7 S 03.6134, juris), von 70 Tagessätzen wegen uneidlicher Falschaussage gemäß § 153 StGB (VG Sigmaringen, Urt. v. 31.1.2005, 2 K 978/04, juris), von 80 Tagessätzen wegen Bankrotts nach § 283 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b, Abs. 6 StGB (OVG Münster, Beschl. v. 25.10.2007, 20 A 1881/07, juris) und von 90 Tagessätzen wegen der Verbreitung pornographischer Schriften nach § 184 StGB (VG München, Beschl. v. 8.7.2004, M 7 S 04.3261, juris) und wegen Vorteilsgewährung gemäß § 333 Abs. 1 StGB (VG Augsburg, Urt. v. 4.3.2009, Au 4 K 08.330, juris).

  • VG Hannover, 27.06.2018 - 12 B 2222/18

    Abhandenkommen; Anzeigepflicht; berechtigte Person; Berichtigung;

    Dieses Risiko soll nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen dahin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 15.11.2012 - 11 B 5794/12 -, juris Rdnr. 20 unter Bezugnahme auf VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.04.2007 - 1 S 2751/06 -, NJW 2007, 2346; Nds. OVG, Beschluss vom 21.07.2005 - 8 PA 105/05 - Beschluss vom 18.03.2005 - 8 ME 316/04 - Urteil vom 16.12.2008 - 11 LB 31/08 -).
  • VerfGH Bayern, 11.07.2011 - 75-VI-10

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Das Verwaltungsgericht ist im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a WaffG grundsätzlich nicht durch ein medizinisch-psychologisches Sachverständigengutachten zur Persönlichkeit des Betroffenen widerlegt werden könne, da die gesetzgeberische Entscheidung allein an die strafrechtliche Verurteilung anknüpfe und die erforderliche tatbezogene Prüfung durch das Gericht anhand der beigezogenen Strafakten nicht die Zuziehung eines Sachverständigen erfordere (vgl. NdsOVG vom 16.12.2008 = NVwZ-RR 2009, 416/417 f.).
  • VG Münster, 31.05.2010 - 1 K 1281/08

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit eines wegen eines Verstoßes gegen das

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 19. Juni 2007 - 11 A 3792/06 -, auf das sich der Kläger zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung beruft, hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht inzwischen durch Berufungsurteil vom 16. Dezember 2008 - 11 LB 31/08 - abgeändert.
  • VG Augsburg, 04.03.2009 - Au 4 K 08.330

    Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer

    Die tatbezogene Prüfung erfordert grundsätzlich nicht die Zuziehung eines Sachverständigen (Nieders. OVG vom 16.12.2008 Az. 11 LB 31/08).
  • VG Ansbach, 03.12.2014 - AN 4 K 14.00305

    Versagung einer Erlaubnis für die gewerbsmäßige Tätigkeit als

    Schon 60 Tagessätze (die nach § 54 Abs. 3 StGB 60 Tagen Freiheitsstrafe entsprechen) stellen nämlich ein Strafmaß dar, das bei Erstverurteilungen nur bei besonders schweren Begleitumständen in Betracht kommt (vgl. Hess VGH NVwZ-RR 2005, 324, 325 u. OVG Lüneburg NVwZ-RR 2009, 416, 417 f. m.w.N. zur diesbezüglichen Regelung bei der Regelvermutung in § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG unter Bezug auf die Gesetzesbegründung - BT-Drs. 14/7758 S. 54 - und die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats im Gesetzgebungsverfahren, BT-Drs. 14/7758 Seite 128, die darauf hinwies, dass eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen, u a. bei Erstverurteilungen, nur bei besonders schweren Begleitumständen erreicht wird).
  • VG Trier, 31.03.2009 - 5 L 165/09

    Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins wegen einer strafrechtlichen

  • VG Hamburg, 23.10.2012 - 4 E 2140/12

    Waffenrecht: Widerruf der Waffenerlaubnis aufgrund von Verurteilungen wegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 19.02.2009 - 4 OB 215/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10090
OVG Niedersachsen, 19.02.2009 - 4 OB 215/08 (https://dejure.org/2009,10090)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.02.2009 - 4 OB 215/08 (https://dejure.org/2009,10090)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 4 OB 215/08 (https://dejure.org/2009,10090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,10090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ablehnung der Beiladung eines anerkannten Naturschutzverbandes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 4 Abs. 2 FFH-Richtlinie ; § 60 BNatSchG; § 60a NNatG; § 65 Abs. 2 VwGO
    Bestehen von Beteiligungsrechten anerkannter Naturschutzverbände in dem Verfahren nach Art. 4 Abs. 2 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Richtlinie; Voraussetzungen für eine notwendige Beiladung nach § 65 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • Judicialis

    BNatSchG § 60; ; FFH-Richtlinie Art. 4 Abs. 2; ; NNatG § 60a; ; VwGO § 65 Abs. 1; ; VwGO § 65 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Ablehnung der Beiladung eines anerkannten Naturschutzverbandes: Beiladung; Beteiligungsrecht; Naturschutzverband; Unterlassungsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestehen von Beteiligungsrechten anerkannter Naturschutzverbände in dem Verfahren nach Art. 4 Abs. 2 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Richtlinie; Voraussetzungen für eine notwendige Beiladung nach § 65 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 416 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2009 - 4 OB 215/08
    Diese Voraussetzung liegt dann vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig und unmittelbar in Rechte der Dritten eingegriffen wird, d.h. ihre Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwG, Beschl. v. 13.6.2007 - 6 VR 5.07 -, NVwZ 2007, 1207).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97

    Beiladung; Nachbarklage; streitiges Rechtsverhältnis; Berührung rechtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2009 - 4 OB 215/08
    Eine solche Beiladung setzt voraus, dass durch die Entscheidung rechtliche Interessen des Beizuladenden berührt werden, d.h. dass sich seine Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Beteiligten im Klageverfahren verbessern oder verschlechtern kann (BVerwG, Beschl. v. 19.11.1998 - 11 A 50.97 -, NVwZ-RR 1999, 276).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2023 - 10 OB 125/23

    Anlage; anlagenbezogen; Klagerecht; Mehrfachklageverbot; Nebenbestimmung;

    Auch muss es sich bei den rechtlichen Interessen des Beizuladenden nicht notwendig um materielle Rechte handeln, vielmehr genügen grundsätzlich auch qualifizierte Verfahrensrechte, wie etwa die Klagerechte von Umweltverbänden (Hessischer VGH, Beschluss vom 18.8.2022 - 9 A 2501/20 -, juris Rn. 16; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4.7.2018 - 8 E 10238/18.OVG -, juris Rn. 12; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19.2.2009 - 4 OB 215/08 -, juris Rn. 6; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.10.2016 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 12, sowie Beschluss vom 4.7.2016 - 4 KN 77/16 -, juris Rn. 6).
  • VG Aachen, 16.07.2012 - 7 K 1970/09

    Keine Beiladung von Umweltschutzvereinigungen zum Verfahren über Errichtung einer

    2010, 435 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. März 1985 - 5 S 1899/84 -, VBlBW 1985, 384 f.; im Ergebnis auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 4 B 215/08 -, ZUR 2009, 267 f.; anderer Ansicht: OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 5 E 4/08.P -, ZUR 2009, 210 ff.

    vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 4 OB 215/08 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 5 E 4/08.P -, juris.

  • VGH Hessen, 18.08.2022 - 9 A 2501/20

    Beiladung eines Umweltverbands zum immissionsschutzrechtlichen

    OVG, Beschluss vom 19.02.2009 - 4 OB 215/08 -, juris Rdnr. 6; Czybulka/Kluckert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage, 2018, § 65 Rdnr. 82).
  • OVG Niedersachsen, 30.06.2011 - 10 LB 98/07

    Unterlassungsanspruch eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens

    Denn der Senat hält es jedenfalls für ermessensgerecht, die von der Beklagten Bezeichneten nicht zum Verfahren beizuladen, da deren Beiladung weder unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie als zweckmäßig noch im Hinblick auf die Wahrung der Interessen der Beklagten als erforderlich anzusehen und auch für eine umfassende Sachaufklärung nicht notwendig ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 19.2.2009 - 4 OB 215/08 - ZUR 2009, 267 = NuR 2009, 287 = NordÖR 2009, 212).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2010 - 11 A 1355/07

    Zusammenhang zwischen dem Vorliegen einer materiellen Beschwer und der

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. März 1985 - 5 S 1899/84 -, VBlBW 1985, 384 f.; anderer Ansicht: OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 5 E 4/08.P -, ZUR 2009, 210 ff.; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 4 B 215/08 -, ZUR 2009, 267 f.; Gassner, in: Gassner u. a., Bundesnaturschutzgesetz, Kommentar, 2. Aufl. (2003), § 61 Rdnr. 15; Schlacke, in: Schlacke u. a., Informationsrechte, Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz im Umweltrecht (Aarhus-Handbuch), S. 407, Rdnr. 72 -, Zweck der einfachen Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO ist es, Dritten die Wahrung ihrer Interessen in Bezug auf den Streitgegenstand zu ermöglichen und die in § 121 VwGO normierte Rechtskraftbindung auf Dritte zu erstrecken.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.01.2009 - 13 LA 15/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5185
OVG Niedersachsen, 08.01.2009 - 13 LA 15/08 (https://dejure.org/2009,5185)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.01.2009 - 13 LA 15/08 (https://dejure.org/2009,5185)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 13 LA 15/08 (https://dejure.org/2009,5185)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kein naturschutzrechtliches Verbandsklagerecht in Bezug auf Belange des Hochwasserschutzes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 61c Abs. 1 NNatG ; § 119 NWG; § 123 S. 2 NWG
    Naturschutzrechtliche Verbandsklage nach § 60c Abs. 1 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) gegen einen wasserwirtschaftsrechtlichen Planfeststellungsbeschluss zum Nasskiesabbau; Beurteilung der Hochwassersituation und Grundwasserwassersituation bzw. der Belange ...

  • Judicialis

    NNatG § 60c Abs. 1; ; NWG § 119; ; NWG § 123 S. 2

  • rechtsportal.de

    NNatG § 60c Abs. 1; NWG § 119; NWG § 123 S. 2
    Kein naturschutzrechtliches Verbandsklagerecht in Bezug auf Belange des Hochwasserschutzes: Nasskiesabbau; Planfeststellung; Planfeststellung, privatnützige; Planfeststellung, wasserwirtschaftsrechtliche; Planfeststellungsbeschluss; Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Urteile zum Sand- und Kiesabbau in Morsum und Thedinghausen rechtskräftig

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Naturschutzrechtliche Verbandsklage nach § 60c Abs. 1 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) gegen einen wasserwirtschaftsrechtlichen Planfeststellungsbeschluss zum Nasskiesabbau; Beurteilung der Hochwassersituation und Grundwasserwassersituation bzw. der Belange ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 416 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.05.2001 - 1 BvR 481/01

    Kein Baustopp im Mühlenberger Loch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2009 - 13 LA 15/08
    Die dahinter stehenden Überlegungen der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes greifen für Naturschutzverbände nicht durch; vielmehr ist der durch das naturschutzrechtliche Verbandsklagerecht eingeräumte Rechtsschutz in der Ausprägung hinzunehmen, in der er gewährt wird, weil er nicht nach Art. 19 Abs. 4 GG geboten ist (vgl. dazu BVerfG, Beschl. der 1. Kammer d. 1. Senats v. 10.05.2001 - 1 BvR 481/01 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 114/07

    Wasserstraßenrechtliches Planfeststellungsverfahren JadeWeserPort Wilhelmshaven;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2009 - 13 LA 15/08
    Die vom Kläger geltend gemachten Belange des Hochwasserschutzes gehören nicht zu den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des § 60c Abs. 1 NNatG (vgl. zur fehlenden Rügefähigkeit von Belangen des Flutschutzes und der angemessenen Wohnnutzung: Nds. OVG, Beschl. v. 05.03.2008 - 7 MS 114/07 -, juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2009 - 13 LA 15/08
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, juris).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2009 - 13 LA 15/08
    a) Wird ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) geltend gemacht, muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2009 - 13 LA 15/08
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, juris).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2009 - 13 LA 15/08
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2009 - 13 LA 15/08
    Dies führt aber ebenso wenig zu einer Erweiterung des möglichen Rügeprogramms nach § 61c Abs. 1 NNatG wie die in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfolgte "Aufwertung" der Planrechtfertigung im Sinne der Zielkonformität im Hinblick auf deren Rügefähigkeit durch mittelbar betroffene Grundstückseigentümer (Urt. v. 09.11.2006 - 4 A 2001/06 -, BVerwGE 127, 95).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2009 - 13 LA 15/08
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2009 - 13 LA 15/08
    Der Ausgangspunkt ist im Wasserwirtschaftsrecht sogar eher strenger: Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem einen Nasskiesabbau betreffenden Urteil vom 10. Februar 1978 (- IV C 25.75 - BVerwGE 55, 220) ausgeführt, dass bei der privatnützigen wasserwirtschaftsrechtlichen Planfeststellung vor Eintritt in die planerische Abwägung danach zu fragen ist, ob und unter welchen Voraussetzungen eine vom Ausbauunternehmer im Sinne einer Genehmigung begehrte Planfeststellung aus Rechtsgründen unzulässig ist und deshalb versagt werden muss.
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2009 - 13 LA 15/08
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90

    Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2004 - 7 LB 44/02

    Umfassende gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsakten auf Grund des Klagerechtes

  • VG Hannover, 18.11.2009 - 11 A 4612/07

    Abfalbeseitigung; Abfall; Abfallverwertung; Klagebefugnis; Präklusion; REKAL;

    § 60 c Abs. 1 NNatG ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen (zusammenfassend nach OVG Lüneburg, Urteil vom 08.01.2009 - 13 LA 15/08 -, NordÖR 2009, 119; Urteil vom 01.10.2004 - 7 LB 44/02 -, NuR 2006, 115), schließt eine umfassende gerichtliche Kontrolle des Planfeststellungsbeschlusses aus und beschränkt sie grundsätzlich auf die Überprüfung seiner Vereinbarkeit mit jenen Bestimmungen, die den umschriebenen naturschutzrechtlichen Bezug aufweisen.

    Erweist sich die Klage als naturschutzrechtliche Verbandsklage zulässig, hat der Kläger damit nicht eine - so das OVG Lüneburg - "Zulässigkeitspforte" überwunden, nach der eine vollständige materielle Prüfung verlangt werden könnte, wenn der Verband zumindest auch einen Belang mit spezifisch naturschutzrechtlichen Bezug geltend macht (OVG Lüneburg, Urteil vom 01.10.2004 - 7 LB 44/02; Urteil vom 08.01.2009 - 13 LA 15/08 - beide in Juris).

  • VG Hannover, 18.11.2009 - 11 A 4596/07

    Klage eines Naturschutzvereins gegen die Planfeststellung über die Erweiterung

    § 60 c Abs. 1 NNatG ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen (zusammenfassend nach OVG Lüneburg, Urteil vom 08.01.2009 - 13 LA 15/08 -, NordÖR 2009, 119; Urteil vom 01.10.2004 - 7 LB 44/02 -, NuR 2006, 115), schließt eine umfassende gerichtliche Kontrolle des Planfeststellungsbeschlusses aus und beschränkt sie grundsätzlich auf die Überprüfung seiner Vereinbarkeit mit jenen Bestimmungen, die den umschriebenen naturschutzrechtlichen Bezug aufweisen.

    Erweist sich die Klage als naturschutzrechtliche Verbandsklage zulässig, hat der Kläger damit nicht eine - so das OVG Lüneburg - "Zulässigkeitspforte" überwunden, nach der eine vollständige materielle Prüfung verlangt werden könnte, wenn der Verband zumindest auch einen Belang mit spezifisch naturschutzrechtlichen Bezug geltend macht (OVG Lüneburg, Urteil vom 01.10.2004 - 7 LB 44/02; Urteil vom 08.01.2009 - 13 LA 15/08 - beide in [...]).

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 7 LC 10/10

    Abdeckung einer Rückstandshalde aus dem Salzbergbau

    Eine auf das naturschutzrechtliche Verbandsklagerecht nach § 60c NNatG gestützte Anfechtungsklage ermöglicht keine umfassende gerichtliche Kontrolle eines Planfeststellungsbeschlusses, sondern beschränkt die gerichtliche Prüfungsdichte auf die Überprüfung jener Bestimmungen, die den soeben unter I. umschriebenen naturschutzrechtlichen Bezug aufweisen (vgl. BVerwG , Beschl. v. 23.11.2007 - 9 B 38.07 -, NuR 2008, 176 ; Nds. OVG , Urt. v. 19.02.2007 - 7 KS 135/03 -, NordÖR 2007, 330 (LS) = BeckRS 2007, 24008; Nds. OVG , Beschl. v. 05.03.2008 - 7 MS 114/07 -, NuR 2008, 265 ; Nds.OVG, Beschl. v. 08.01.2009 - 13 LA 15/08 -, NordÖR 2009, 119).
  • OVG Niedersachsen, 05.01.2011 - 1 MN 178/10

    Antragsbefugnis nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz bei bauleitplanerischer

    Ebenfalls nicht unmittelbar einschlägig ist der Beschluss des 13. Senats dieses Gerichts vom 8. Januar 2009 (- 13 LA 15/08 -, NordÖR 2009, 119 ), mit welchem ein Verbandsklagerecht nach § 60c Abs. 1 NNatG mit der Rüge einer Hochwassergefährdung von Wohngebieten verneint worden ist; auf diese Vorschrift stützt sich der Antragsteller hier nicht.
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 7 LC 9/10

    Abdeckung einer Rückstandshalde aus dem Salzbergbau mit einem

    Eine auf das naturschutzrechtliche Verbandsklagerecht nach § 60c NNatG gestützte Anfechtungsklage ermöglicht keine umfassende gerichtliche Kontrolle eines Planfeststellungsbeschlusses, sondern beschränkt die gerichtliche Prüfungsdichte auf die Überprüfung jener Bestimmungen, die den soeben unter I. umschriebenen naturschutzrechtlichen Bezug aufweisen (vgl. BVerwG , Beschl. v. 23.11.2007 - 9 B 38.07 -, NuR 2008, 176 ; Nds. OVG , Urt. v. 19.02.2007 - 7 KS 135/03 -, NordÖR 2007, 330 (LS) = BeckRS 2007, 24008; Nds. OVG , Beschl. v. 05.03.2008 - 7 MS 114/07 -, NuR 2008, 265 ; Nds.OVG, Beschl. v. 08.01.2009 - 13 LA 15/08 -, NordÖR 2009, 119).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2008 - 2 M 195/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4643
OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2008 - 2 M 195/08 (https://dejure.org/2008,4643)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.10.2008 - 2 M 195/08 (https://dejure.org/2008,4643)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 2 M 195/08 (https://dejure.org/2008,4643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    WaStrG § 4; ; WaStrG § ... 8; ; WaStrG § 48; ; BNatSchG § 6 Abs. 2; ; BNatSchG § 20 Abs. 3; ; BNatSchG § 33 Abs. 2; ; BNatSchG § 60 Abs. 2; ; BNatSchG § 61 Abs. 1; ; LSA NatSchG § 44 Abs. 3; ; LSA NatSchG § 56 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Beteiligung eines nach Landesrecht anerkannten Naturschutzverbands bei wasserstraßenrechtlichen Unterhaltungsmaßnahmen: Elbe; Strombauwerke; Buhnen; Deckwerk; Unterhaltungsmaßnahmen; Beteiligung; Naturschutzverein; Natura 2000

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Beschwerde des BUND in einem Verfahren wegen wasserstraßenrechtlicher Maßnahmen an der Elbe zurückgewiesen

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Beteiligung eines nach Landesrecht anerkannten Naturschutzverbands bei wasserstraßenrechtlichen Unterhaltungsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestehen eines Beteiligungsrechts nach § 60 Abs.2 Nr.5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bei Befreiungen von Verboten und Geboten zum Schutz von Naturschutzgebieten für anerkannte Vereine; Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange durch die Wasser- und ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Beteiligung eines nach Landesrecht anerkannten Naturschutzverbands bei wasserstraßenrechtlichen Unterhaltungsmaßnahmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 416 (Ls.)
  • DVBl 2009, 133 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 A 4.07

    Eingetragenes Kulturdenkmal; vorläufige Unterschutzstellung; denkmalrechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2008 - 2 M 195/08
    Sie brauchen aufgrund der Sondervorschrift des § 48 S. 2 WaStrG keine naturschutzrechtliche Genehmigung der zuständigen Landesbehörde einzuholen (so auch BVerwG, Beschl. 19.03.2008 [NVwZ 2008, 696, zitiert nach juris] und Urt. vom 25.09.2008 - 7 A 4.07 - zu einer insoweit vergleichbaren Rechtsfrage zur Durchführung eines denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahrens).

    § 48 S. 1 WaStrG bedeutet danach, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beim Bau, bei der Instandsetzung, Änderung, aber auch bei der Beseitigung von Schifffahrtsanlagen und wasserbaulichen An lagen die allgemeine Rechtsordnung einzuhalten hat, und damit auch solche Vorschriften außerhalb des fachbezogenen Wasserstraßenrechts zu beachten hat, welche die Anforderungen der öffentlichen Sicherheit für ihren Sachbereich konkretisieren (BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 a.a.O.).

    § 48 WaStrG bedeutet danach in seiner Gesamtheit, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes bei Bau, Unterhaltung, baulicher Änderung oder Abriss von bundeseigenen Schifffahrtsanlagen zwar materiell umfassend an fachfremde Vorschriften gebunden ist, von formellen Erfordernissen dieser Fachgesetze jedoch freigestellt ist (BVerwG, Urt. v. 25.09.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.03.2008 - 7 A 4.07

    Bundesverwaltungsgericht; sachliche Zuständigkeit; Bund- Länderstreit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2008 - 2 M 195/08
    Sie brauchen aufgrund der Sondervorschrift des § 48 S. 2 WaStrG keine naturschutzrechtliche Genehmigung der zuständigen Landesbehörde einzuholen (so auch BVerwG, Beschl. 19.03.2008 [NVwZ 2008, 696, zitiert nach juris] und Urt. vom 25.09.2008 - 7 A 4.07 - zu einer insoweit vergleichbaren Rechtsfrage zur Durchführung eines denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahrens).
  • BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 13.01

    Mitwirkungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes; Unterbleiben eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2008 - 2 M 195/08
    Ein Beteiligungsrecht des Antragstellers scheitert zwar nicht bereits daran, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 05.12.2001 - 9 A 13/01 - zitiert nach juris - noch zu § 29 Abs. 1 BNatSchG in der Fassung vom 21.09.1998) einem von den Ländern anerkannten Verein ein Beteiligungsrecht gegenüber Bundesbehörden allein nach § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BNatSchG a.F. im Planfeststellungsverfahren über Vorhaben, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft im Sinne von § 8 BNatSchG a.F. verbunden waren, zu stehen konnte.
  • BVerwG, 29.04.1993 - 7 A 3.92

    Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra II - § 42 Abs. 2 VwGO, § 36 BGB hessNatG verleiht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2008 - 2 M 195/08
    Der Antragsgegnerin ist ferner einzuräumen, dass nach der st. Rspr. des BVerwG (z. B. Beschl. v. 29.04.1993 - 7 A 3/92 - zitiert nach juris) eine nach Landerecht ermöglichte Verbandsklage nicht das Recht eröffne, gegen Maßnahmen von Bundesbehörden zu klagen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2007 - 2 M 358/06

    Beteiligung eines Naturschutzverbandes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2008 - 2 M 195/08
    Anders als im Verfahren 2 M 358/06 (Beschluss des Senats vom 08.01.2007) kann sich der Antragsteller hier nicht mit Erfolg darauf berufen, dass Unterhaltungsmaßnahmen an der Bundeswasserstraße Elbe nur nach einer Befreiung von Verboten und Geboten zum Schutz von Naturschutzgebieten, Nationalparken, Biosphärenreservaten und sonstigen Schutzgebieten im Rahmen von § 44 Abs. 3 NatSchG LSA rechtlich zulässig sind.
  • BVerwG, 10.04.2013 - 4 C 3.12

    Bundeswehr; Tiefflugübungen; FFH-Gebiet; anerkannte Naturschutzvereinigung;

    Dementsprechend hat das Oberverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf seine eigene Rechtsprechung zu § 48 WaStrG (Urteil vom 28. Oktober 2008 - 2 M 195/08 - DVBl 2009, 133 = DÖV 2009, 213) im Grundsatz anerkannt, dass zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zu deren Berücksichtigung § 30 Abs. 1 LuftVG die Bundeswehr verpflichtet, auch die "Naturschutzgesetze" zählen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2011 - 2 L 30/10

    Beteiligung eines Naturschutzverbandes vor der Durchführung militärischer

    Die Rechtslage unterscheidet sich insoweit maßgeblich z.B. von den Regelungen des WaStrG, das eine Berücksichtigung von umwelt- und naturschutzfachlichen Belangen zwingend vorsieht und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes dafür von formellen Erfordernissen dieser Fachgesetze freistellt (vgl. hierzu OVG LSA, Beschl. v. 28.10.2008 - 2 M 195/08 -, juris; BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 7 A 4/07 - juris).

    Hierzu zählen nach Auffassung des Senats auch die Vorschriften der Naturschutzgesetze (vgl. Beschl. v. 29.10.2008 - 2 M 195/08 -, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht